Über IV:
Die Job Coaching-Tarife werden von der IV Stelle festgelegt. Eine Kostenübernahme prüft die Invalidenversicherung im Einzelfall. Eine Anmeldung bei der IV ist eine Grundvoraussetzung.
Über Arbeitgeber:
Wir arbeiten mit dem Kanton Bern als Arbeitgeber in Form eines Rahmenvertrages zusammen. Zielsetzungen und entsprechende Rahmenziele werden im Vorfeld eines Auftrages gemeinsam definiert.
Selbstzahlende werden mit einem Kontaktstundentarif verrechnet. Inbegriffen sind dabei Abklärungen und administrative Leistungen welche in Abwesenheit vom Klienten getätigt werden.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen eine Offerte anbieten können.